Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
durch Ihre Klassenlehrkraft haben Sie bereits Informationen zum Übertritt erhalten. Über den Übertritt können Sie sich auch im Internet unter https://www.km.bayern.de/uebertritt informieren. Die Klassenleitung Ihres Kindes hilft Ihnen bei weiteren Fragen zum Übertritt.
Diese kennt Ihr Kind und begleitet Sie bei dieser Entscheidung.
Wenn Sie dies wollen, können Sie zusätzlich ein Gespräch mit einer Beratungslehrkraft einer Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule oder eines Gymnasiums führen. Ein solches Gespräch müssen
Sie nicht führen. Ihr Kind hat keinen Nachteil, wenn Sie kein Gespräch wünschen.
Einen Anmeldebogen für ein Beratungsgespräch bekommen Sie per Elternbrief. Falls dieser sie nicht erreicht hat, können Sie diesen gerne hier herunterladen und bis 5.02.2021 über die
Klassenlehrkraft Ihres Kindes abgeben.
Liebe Eltern,
in den kommenden Wochen steht für Sie und besonders für Ihr Kind eine bedeutende Frage im Raum: Welche weiterführende Schule ist die richtige?
In Übertrittsberatungen wird immer wieder deutlich, wie schwer Eltern und ihren Kindern Entscheidungen zum Schulwechsel fallen können. Da in diesem Schuljahr Begegnungen zum direkten Austausch nur begrenzt möglich sind, möchten wir Ihnen auf diesem Wege ein neues, schriftliches Unterstützungsangebot geben. Dieser schulübergreifende Informationsbrief richtet sich an Sie, liebe Eltern, wenn Sie überlegen, ob Ihr Kind im Anschluss an die Grundschule ein Gymnasium besuchen soll. Auf den folgenden Seiten erwartet Sie:
eine Darstellung ausgewählter rechtlicher Grundlagen zum Schulwechsel auf ein Gymnasium
eine Charakterisierung des Gymnasiums hinsichtlich seines strukturellen Aufbaus
ein Blick auf die Wahl der ersten Fremdsprache
Der Schwerpunkt dieses Briefes soll eine Entscheidungshilfe zum Schulwechsel sein.
Im Hinblick auf die Tatsache, dass auch Grundschulen und Förderschulen mit Grundschulstufe seit dem 11.01.2021 im Distanzunterricht arbeiten, sind im Schuljahr 2020/2021 entsprechende Anpassungen insbesondere hinsichtlich der Übertrittsregelungen und des Einschulungsverfahrens notwendig.
1. Leistungserhebung in Jahrgangsstufe 4
Für Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht der Jahrgangsstufe 4 gilt abweichend von § 10 Abs. 3 GrSO:
Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden, nach Möglichkeit im Fach Deutsch acht sowie in den Fächern Mathematik und Heimat- und Sachunterricht jeweils drei Probearbeiten. Sollte diese Anzahl bereits erreicht worden sein, sind insbesondere mündliche und praktische Leistungsnachweise denkbar, um die Lernentwicklung über den gesamten Zeitraum bis zum Übertrittszeugnis abbilden zu können. Wie bereits mitgeteilt, soll eine „Ballung“ von Leistungsnachweisen durch eine möglichst gleichmäßige Verteilung vermieden werden. Die Lehrkraft entscheidet hier in pädagogischer Verantwortung und mit besonderem Augenmaß.
Die von der Lehrerkonferenz vor Beginn des Schuljahres getroffenen grundsätzlichen Festlegungen hinsichtlich der prüfungsfreien Lernphasen (§ 10 Abs. 1 GrSO) können für jedes der drei Fächer in pädagogischer Verantwortung vor Ort entsprechend angepasst werden.
Weiterhin gilt, dass mündliche Leistungsnachweise gemäß dem geltenden Rahmenkonzept vom 30.12.2020 auch im Distanzunterricht durchgeführt werden können.
Die Leistungserhebung erfolgt in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft. Die Aufgabenstellungen der Leistungsnachweise ergeben sich dabei – unabhängig ob Präsenz- oder Distanzunterricht – stets aus dem vorangegangenen Unterricht.
2. Zwischeninformation über den Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
In Abweichung von § 6 Abs. 2 GrSO erfolgt die Aushändigung der Zwischeninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht am 22.01.2021, sondern erst mit der Wiederaufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts. Vorausgesetzt, dass dies zum 01.02.2021 möglich ist, erfolgt die Ausgabe der Zwischeninformation voraussichtlich frühestens im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2021, da der erste Tag zunächst ein Ankommen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll.
Für den Fall, dass eine persönliche Aushändigung der Zwischeninformation aufgrund der Infektionslage im genannten Zeitraum nicht erfolgen kann, ist auch ein postalischer Versand an die Erziehungsberechtigten möglich.
3. Übertrittszeugnisse und Probeunterricht
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten das Übertrittszeugnis nicht am 03.05.2021, sondern am 07.05.2021.
4. Probeunterricht
Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie vorgesehen im Zeitraum vom 10.05. – 14.05.2021 möglich. Der Probeunterricht findet vom 18.05. – 20.05.2021 statt. Eine weitere Verschiebung dieser Termine kann aus schulorganisatorischen Gründen (Personalplanung an den weiterführenden Schulen) nicht erfolgen.
Inhalte
Wie bisher gilt: Wenn ein im Probeunterricht geprüfter Inhalt im Unterricht bis dahin nicht erarbeitet worden ist, können die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern einen entsprechenden Hinweis an die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen geben.
Darüber hinaus erhalten die Schulen am jeweiligen Tag des Probeunterrichts Einblick in die Aufgaben, so dass die Schulleitung die betreffende weiterführende Schule über ggf. noch nicht erarbeitete Inhalte auch unmittelbar informiert. Betroffene Aufgaben gehen in den genannten Fällen nicht in die Bewertung ein. Wie auch im vergangenen Schuljahr werden die Aufgaben des Probeunterrichts an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.
Interessante Links des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst für Eltern, Schülerinnen und Schüler.
Informationen zum Übertritt oder Schulartwechsel
Das bayerische Schulsystem im Überblick